← schutznetz.berlin

Leitfaden: Schutzpräsenz, die hilft — und nicht schadet

Seit dem 7. Oktober 2023 leben viele jüdische Berlinerinnen und Berliner mit einer Angst, die von außen unsichtbar bleibt: Namen verschwinden von Klingelschildern, Ketten unter dem Pullover, Geschäfte überlegen, ob sie am Wochenende öffnen. Der 31. Oktober liegt neun Tage vor dem 9. November — dem Jahrestag der Pogromnacht 1938, in der jüdische Geschäfte in Berlin gezielt zerstört wurden. Das ist der Kontext, in dem dieses Netz arbeitet.

Deshalb gilt hier: Sorgfalt vor Tempo, Angebot vor Aktion, Abstimmung vor Alleingang.

1. Grundhaltung: Angebot, nicht Übergriff

2. Vor dem 31. Oktober — für Betroffene

  1. Polizei einbinden. Den örtlichen Polizeiabschnitt informieren: Sorge, Adresse, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit. Nach Objektschutz und Streifenpräsenz fragen. Die Berliner Polizei berät auch präventiv zu Objektsicherheit — polizei.berlin.de.
  2. Gemeinschaftsstrukturen nutzen. Wer einen Bezug zur Jüdischen Gemeinde hat, nimmt Kontakt zu deren Sicherheitsverantwortlichen auf — sie kennen die Lage am besten und koordinieren mit der Polizei.
  3. Praktisches entscheiden, ohne Scham. Auslagen reduzieren, Kameras prüfen, Notfallkontakte für Mitarbeitende sichtbar machen. Und: An diesem Tag zu schließen ist kein Nachgeben, sondern eine legitime Entscheidung. Niemand schuldet jemandem Mut.
  4. Mit uns abstimmen. Zeitfenster, Ansprechperson, gewünschte Form: sichtbar draußen, unauffällig in der Nähe, oder nur auf Abruf erreichbar. Ihr Ort kommt ausschließlich mit Ihrem Einverständnis in unsere interne Liste — nie auf eine öffentliche.
  5. RIAS kennen. Vorfälle, auch unterhalb der Strafbarkeit, dokumentiert die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus: report-antisemitism.de.

3. Am Tag — für Helferinnen und Helfer

Bei Gewalt oder konkreter Bedrohung: 110. Abstand. Betroffene in Sicherheit bringen (in den Laden, weg von der Straße). Keine Verfolgung, kein Festhalten, keine Heldentaten. Notwehr und Nothilfe sind Recht — nicht Auftrag.
Rechtlicher Rahmen in einem Absatz: Präsenz im öffentlichen Raum ist erlaubt. Wer angegriffen wird oder einen Angriff auf andere abwehrt, handelt in Notwehr bzw. Nothilfe (§ 32 StGB). Ein Festhalten auf frischer Tat (§ 127 StPO) ist rechtlich möglich, aber ausdrücklich nicht unsere Aufgabe — das Risiko für alle Beteiligten ist zu hoch. Filmen zur Beweissicherung ist zulässig; Veröffentlichung von Gesichtern nicht.

4. Nach dem Tag

5. Was Schutznetz nicht ist

Kein Ersatz für die Polizei. Kein Ersatz für die Sicherheitsstrukturen der jüdischen Gemeinschaft. Keine Gegendemonstration. Keine Organisation mit Mitgliedschaft. Ein Netz von Menschen, die an einem Tag dafür sorgen, dass niemand allein vor seiner Tür steht.

Orientierung: Empfehlungen des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) zum Sicherheitsbedarf jüdischer Gemeinden · Lageberichte der RIAS Berlin · Präventionsangebote der Polizei Berlin. Dieser Leitfaden ersetzt keine Rechtsberatung und keine polizeiliche Lagebeurteilung.